die gesamte Abgabe an Endverbraucher;
BGBl. II Nr. 351/2022
Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2022
Verordnung des Vorstands der E-Control über die Datenerhebung zur Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben durch die Landesregierungen und zur Erfüllung der Aufgaben der Regulierungsbehörde (Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2022 – EMo-V 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Bilanzgruppenkoordinatoren
Paragraph 4,
Die Bilanzgruppenkoordinatoren haben spätestens bis zum 20. Kalendertag des Folgemonats für die Erhebungsperiode vom Monatsersten 0 Uhr bis zum Monatsletzten 24 Uhr als viertelstündliche Energiemengen jeweils getrennt nach Netzbetreibern für die jeweilige Regelzone zu melden:
- Ziffer eins
- Ziffer 2die gesamte Abgabe an Endverbraucher außerhalb des österreichischen Bundesgebiets;
- Ziffer 3die gesamte Abgabe für Pumpspeicherung;
- Ziffer 4die Netzverluste (Abgabe an die Bilanzgruppe Netzverluste);
- Ziffer 5die Netzverluste außerhalb des österreichischen Bundesgebiets;
- Ziffer 6die gesamte eingespeiste Erzeugung;
- Ziffer 7die gesamte eingespeiste Erzeugung außerhalb des österreichischen Bundesgebiets.