BGBl. II Nr. 370/2022
Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Verbringen von lebenden Tieren, Bruteiern, Samen, Eizellen, Embryonen und Gameten in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten der EU, sowie veterinärpolizeiliche Bestimmungen über das Verbringen von Erzeugnissen und Gegenständen in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten der EU (Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022 – BVO 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Verbringungen nach Österreich
Paragraph 7,
Die Prüfung der Bescheinigungen für das Verbringen von zur Schlachtung bestimmten Tieren aus einem anderen Mitgliedstaat der EU auf Richtigkeit und Vollständigkeit ist jedenfalls auch im Zuge der Schlachttieruntersuchung vom amtlichen Tierarzt durchzuführen. Werden hierbei Mängel festgestellt, so ist die Schlachterlaubnis zu verweigern und die Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich zu informieren.