BGBl. II Nr. 375/2022
Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens
Verordnung der Bundesregierung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens
Änderungen durch diese Kundmachung
Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens
neu
§ 0↗RIS↗
§ 3neu
Dokumentationspflicht
Paragraph 3,
Auftraggeber sind verpflichtet, im Vergabevermerk gemäß den Paragraphen 147 und 309 BVergG 2018 oder Paragraph 112, BVergGVS 2012 bzw. in der Dokumentation gemäß Paragraph 27, BVergGKonz 2018 die Inanspruchnahme einer Genehmigung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, oder 2 zu dokumentieren.