nach Bekanntgabe der Vergabe eines Auftrages oder eines Konzessionsvertrages, für die sie eine Genehmigung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, in Anspruch genommen haben, dies, oder
BGBl. II Nr. 375/2022
Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens
Verordnung der Bundesregierung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens
Änderungen durch diese Kundmachung
Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens
neu
§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Meldepflicht
Paragraph 4,
Auftraggeber sind verpflichtet, der Bundesministerin für Justiz binnen 14 Tagen
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Fortsetzung der Erfüllung von Aufträgen oder Konzessionsverträgen, für die sie eine Genehmigung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, in Anspruch genommen haben,
unter Verweis auf die Bekanntgabe und den gemäß Paragraph 2, Absatz 3, in Anspruch genommenen Tatbestand schriftlich anzuzeigen.