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BGBl. II Nr. 391/2022

kundgemacht 21.10.2022 RIS↗
ZIS-V 2022
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten – ZIS-V 2022
Kundmachung BGBl. II Nr. 391/2022× zu ZIS-V 2022×

Änderungen durch diese Kundmachung

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten (ZIS-V 2022) neu § 0↗RIS↗
§ 10neu
in Kraft ab 12.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 391/2022 § 10↗RIS↗

Legitimation beim ZIS-Abfrage-Portal

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Zugangsberechtigte gemäß Paragraph 9, Absatz 4, haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren.
  2. Absatz 2,Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass nur gemäß Paragraph 9, Absatz 4, Zugangsberechtigte Zugang zu Abfragefunktionen im ZIS-Portal erhalten.
  3. Absatz 3,Werden bei der RTR-GmbH nach Paragraph 5, Absatz 2, Informationen über geplante Bauvorhaben im Sinne des Paragraph 80, Absatz 4, TKG 2021 gemeldet, hat die RTR-GmbH den Standort des Bauvorhabens, das Datum der Meldung sowie eine eindeutige Identifikationsreferenz in eine Auswahlliste aufzunehmen, die für am ZIS-Portal gemäß Absatz eins, legitimierte Zugangsberechtigte einsehbar zu sein hat.