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BGBl. II Nr. 391/2022

kundgemacht 21.10.2022 RIS↗
ZIS-V 2022
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten – ZIS-V 2022
Kundmachung BGBl. II Nr. 391/2022× zu ZIS-V 2022×

Änderungen durch diese Kundmachung

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten (ZIS-V 2022) neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 12.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 391/2022 § 6↗RIS↗

Datenformate und Koordinatensystem

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Die von den Meldeverpflichteten nach Paragraph eins, zu meldenden Daten müssen in einem der nachfolgenden Datenformate vorliegen oder in eines dieser Datenformate exportiert oder konvertiert werden können:
    1. Ziffer eins
      ESRI Shape,
    2. Ziffer 2
      GeoPackage,
    3. Ziffer 3
      KML,
    4. Ziffer 4
      DXF,
    5. Ziffer 5
      unverschlüsselte Archivdateien der unter Ziffer eins bis 4 genannten Datenformate, wenn die Dateiendungen in der Archivdatei überprüft werden können.
  2. Absatz 2,Die nach Paragraph eins, Meldeverpflichteten haben bei der Meldung von georeferenzierten Daten das Koordinatensystem, in das diese Daten projiziert sind, anzugeben.