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BGBl. II Nr. 391/2022

kundgemacht 21.10.2022 RIS↗
ZIS-V 2022
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten – ZIS-V 2022
Kundmachung BGBl. II Nr. 391/2022× zu ZIS-V 2022×

Änderungen durch diese Kundmachung

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten (ZIS-V 2022) neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 12.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 391/2022 § 7↗RIS↗

ZIS-Portal

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Nach Paragraph eins, Meldeverpflichtete haben die Daten gemäß Paragraph 5, über das ZIS-Portal auf der Website der RTR-GmbH zu melden.
  2. Absatz 2,Die RTR-GmbH hat das ZIS-Portal mit einer Benutzerverwaltung zu versehen und den Verpflichteten gemäß Paragraph eins, Zugangsdaten zu übermitteln. Zugangsdaten können bei Bedarf auch von Verpflichteten bei der RTR-GmbH angefordert werden. Beim ZIS-Portal angemeldeten Benutzern wird eine Übersicht über die von ihnen zuletzt gemeldeten Daten zur Verfügung gestellt.
  3. Absatz 3,Über das ZIS-Portal sind Daten in einem der in Paragraph 6, festgelegten Formate hochzuladen. Zusätzlich sind als allgemeine Informationen für alle gemeldeten Datensätze im ZIS-Portal-Formular der Unternehmensname, ein oder gegebenenfalls mehrere Ansprechpartner bzw. Kontaktmöglichkeiten und das verwendete Koordinatensystem anzugeben. Das ZIS-Portal hat die Möglichkeit zu bieten, über eine online Karte einzelne Komponenten im Sinne des Paragraph 5, Absatz 4, zu kennzeichnen.
  4. Absatz 4,Die RTR-GmbH hat eine detaillierte Beschreibung des ZIS-Portals und dessen Bedienung auf ihrer Website zu veröffentlichen und auf aktuellem Stand zu halten.