BGBl. II Nr. 40/2022
Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1008geändert
Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
§ 10.08.
Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten und, die Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern ist verboten.