BGBl. II Nr. 434/2022
Änderung der LMSVG-Abgabenverordnung
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die LMSVG-Abgabenverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertText, Z 1, Z 2, Z 3 (entfallen) · umnummeriert: Z 3
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Höhe von Verwaltungsabgaben und Gebühren für nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten im Rahmen des LMSVG und des EU-QuaDG:
1. bei der Einfuhr gemäß § 48 LMSVG ausgenommen Kontrollen nach 4 EU-QuaDG im Zusammenhang mit der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001 idgF Zulassung von Kontrollstellen;
2. gemäß § 45 Abs. 4 50 LMSVG im Zusammenhang mit der Zulassung Ausstellung von Kontrollstellen amtlichen Bescheinigungen für Sendungen von Waren zum Zwecke der Ausfuhr;