Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
BGBl. II Nr. 453/2022
Rundfunkanzeigeverordnung
Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), mit der die elektronische Form der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen von Rundfunkübertragungsdiensten festgelegt wird (Rundfunkanzeigeverordnung – RFA-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu