BGBl. II Nr. 47/2022
Gaskennzeichnungsverordnungsnovelle 2021
Verordnung der E-Control, mit der die Gaskennzeichnungsverordnung geändert wird (Gaskennzeichnungsverordnungsnovelle 2021)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
1. Abschnitt
Allgemeines
Regelungsgegenstand
§ 1.
Die Verordnung hat den Umfang und die Ausgestaltung einer gemäß § 130 GWG 2011 freiwilligen verpflichtenden Gaskennzeichnung durch Versorger sowie einer bei Erreichung der Schwellenwerts des § 130 Abs. 10 verpflichtenden Gaskennzeichnung, welche die Ausweisung der Herkunft sowie, auf freiwilliger Basis, der Umweltauswirkungen umfasst, sowie die Vorgaben für die Ausgestaltung der Nachweise zu den verschiedenen Primärenergieträgern Energieträgern zum Gegenstand. Diese Verordnung regelt ausschließlich die Kennzeichnung der in das öffentliche Gasnetz eingespeisten bzw. daraus entnommenen Gasmengen.