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BGBl. II Nr. 47/2022

kundgemacht 07.02.2022 RIS↗
Gaskennzeichnungsverordnungsnovelle 2021
Verordnung der E-Control, mit der die Gaskennzeichnungsverordnung geändert wird (Gaskennzeichnungsverordnungsnovelle 2021)
Kundmachung BGBl. II Nr. 47/2022× zu G-KenV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gaskennzeichnungsverordnung (G-KenV) 161 § 0↗RIS↗
§ 5geändertÜberschrift; Abs 1; Abs 3
in Kraft 01.01.2020 – 07.02.2022 · idF BGBl. II Nr. 275/2019 · danach: BGBl. II Nr. 47/2022 § 5↗RIS↗
in Kraft 08.02.2022 – 31.12.2023 · idF BGBl. II Nr. 47/2022 · danach: BGBl. II Nr. 216/2023 § 5↗RIS↗
Freiwillige zusätzliche Ausweisung der Umweltauswirkungen
§ 5.
(1) Umweltauswirkungen können sind in Form von CO2-Emissionen in Gramm je kWh (g/kWh) erfolgen [g/kWh] auszuweisen. Radioaktiver Abfall ist in Milligramm je kWh [mg/kWh] auszuweisen.
(2) Für den Fall, dass anlagenspezifische Werte vorliegen, die von einer nach dem Akkreditierungsgesetz 2012 für relevante Fachgebiete zugelassenen Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstelle bestätigt wurden, sind diese für die Ausweisung der Umweltauswirkungen zu verwenden. Die Datenquellen solcher anlagenspezifischen Werte sind anzuführen. Sofern keine anlagenspezifischen Werte vorliegen, sind die von der E-Control veröffentlichten Durchschnittswerte zu verwenden.
(3) Für Power-to-Gas-Anlagen sind die Umweltauswirkungen der Stromerzeugung auf die Gaserzeugung zu übertragen. Dazu sind die der Stromerzeugung zugrundeliegenden Umweltauswirkungen, reduziert um die bei der Gaserzeugung entstehenden Umwandlungsverluste, anzuführen und im Strom-Nachweissystem in der Herkunftsnachweis-Registerdatenbank der Regulierungsbehörde als Energieeinsatz für die Gaserzeugung zu klassifizieren. Die Umwandlungsverluste sind in der Stromkennzeichnung als Endverbrauch zu berücksichtigen.
(4) Sofern ein (Versorger-/Produkt)Mix zu 100% aus erneuerbaren Gasen besteht, können Versorger statt die Nullwerte für CO2-Emissionen anzuführen, in einem Satz erläutern, dass bei der Erzeugung des vorliegenden Versorger-/Produktmixes keine CO2-Emissionen anfallen.
Schlagworte
Überwachungsstelle, Prüfstelle