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BGBl. II Nr. 480/2022

kundgemacht 22.12.2022 RIS↗
Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die veterinärbehördliche Grenzkontrolle von Tieren, Waren und Gegenständen (Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022 – VEVO 2022)
Kundmachung BGBl. II Nr. 480/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022 (VEVO 2022) neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 06.01.2023 · idF BGBl. II Nr. 480/2022 § 4↗RIS↗

Verweisungen und durchgeführte unionsrechtliche Vorschriften

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze, nationaler Verordnungen oder auf Vorschriften der Europäischen Union verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden, sofern auf keine bestimmte Fassung Bezug genommen wird.
  2. Absatz 2,Die unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union sind samt Änderungsrechtsakten, delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten im Rahmen dieser Verordnung zu vollziehen, sofern sie die Einfuhr und Durchfuhr sowie die veterinärbehördliche Grenzkontrolle betreffen.
  3. Absatz 3,Durch diese Verordnung werden für die unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union und deren Änderungsverordnungen Vollzugsbestimmungen erlassen.
  4. Absatz 4,Für jene Rechtsakte der Union, die in ihren Bestimmungen auf die in den Absatz eins bis 3 genannten durchgeführten unionsrechtlichen Vorschriften Bezug nehmen, gelten alle Vollzugsvorschriften dieser Verordnung.