Absatz eins,Die Zollbehörde gestattet nicht, dass die Sendung in ein anderes als das Zollverfahren überführt wird, das im GGED festgelegt ist.
BGBl. II Nr. 480/2022
Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die veterinärbehördliche Grenzkontrolle von Tieren, Waren und Gegenständen (Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022 – VEVO 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 41neu
Befugnisse und Aufgaben der Zollbehörde
Paragraph 41,
- Absatz 2,Bei Sendungen, die noch unter zollamtlicher Überwachung stehen und aufgeteilt werden sollen, ist die Zollbehörde zur Anfertigung beglaubigter Kopien des GGEDs, auf denen die Angaben über das Gewicht und die Menge entsprechend geändert werden, berechtigt.
- Absatz 3,Wenn keine andere Behörde benannt ist, nimmt die Zollbehörde die in Artikel 53, Absatz eins, Litera d, der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelisteten Kontrollaufgaben wahr.