Absatz eins,Informationen zur Beantragung der Befreiung gemäß Paragraph 2 und der Deckelung gemäß Paragraph 3, sowie das jeweils zu verwendende Formular sind dabei von der GIS auf ihrer Internetseite leicht zugänglich zu machen und eine klare Trennung zwischen der Befreiung bzw. Deckelung nach dem EAG einerseits und anderen, von der GIS administrierten Befreiungs- oder Zuschussleistungen andererseits vorzunehmen, um Verwechslungen zu vermeiden.
BGBl. II Nr. 61/2022
EAG-Befreiungsverordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über die EAG-Kostenbefreiung und Kostendeckelung für Haushalte (EAG-Befreiungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Bereitstellung von Informationen und Antragsformularen
Paragraph 5,
- Absatz 2,Die E-Control kann der GIS Vorgaben zur Gestaltung der Antragsformulare machen.
- Absatz 3,Auf die Möglichkeit einer Kostenbefreiung bzw. -deckelung ist in den Rechnungen gemäß Paragraph 82, Absatz eins, ElWOG 2010 bzw. Paragraph 127, Absatz eins, GWG 2011 gesondert hinzuweisen.