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BGBl. II Nr. 95/2022

kundgemacht 11.03.2022 RIS↗
Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice (Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 95/2022× zu Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 01.05.2022 · idF BGBl. II Nr. 95/2022 § 7↗RIS↗

Theoretische Prüfung

Paragraph 7,

 Die Prüfung besteht aus dem Gegenstand Berufliche Basiskompetenzen und hat schriftlich zu erfolgen.