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BGBl. II Nr. 96/2022

kundgemacht 11.03.2022 RIS↗
Metallbearbeitung-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Metallbearbeitung (Metallbearbeitung-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 96/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Metallbearbeitung-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.05.2022 · idF BGBl. II Nr. 96/2022 § 1↗RIS↗

Lehrberuf Metallbearbeitung

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Metallbearbeitung ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Metallbearbeiterin oder Metallbearbeiter) oder auf Wunsch des Lehrlings geschlechtsneutral (Fachkraft im Beruf Metallbearbeitung) zu bezeichnen.