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BGBl. II Nr. 97/2022

kundgemacht 11.03.2022 RIS↗
Metalltechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Metalltechnik (Metalltechnik-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 97/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Metalltechnik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 16neu
in Kraft ab 01.05.2022 · idF BGBl. II Nr. 97/2022 § 16↗RIS↗

Spezialmodul Konstruktionstechnik

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
    1. Ziffer eins
      Bauteile, Baugruppen, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen oder Komponenten unter Anwendung unterschiedlicher innerbetriebliche Konstruktions-Software (CAD) oder andere digitale Tools zeichnen und konstruieren oder Simulationen erstellen,
    2. Ziffer 2
      Lösungsvarianten unter funktionalen Kriterien entwickeln, darstellen und vergleichen,
    3. Ziffer 3
      begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Dokumentationen, Prüfpläne) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen erstellen,
    4. Ziffer 4
      konstruktionsbegleitende technische Berechnungen (zB Festigkeit, Drehmoment, Reibung, einwirkende Belastungen) mit geeigneter Software oder Simulationen durchführen,
    5. Ziffer 5
      konstruktionsbegleitende betriebswirtschaftliche Programme anwenden,
    6. Ziffer 6
      Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.
  2. Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:

10. Kompetenzbereich: Konstruktionstechnik

Die Fachkraft kann

  1. 10 Punkt eins
    die eigene Rolle im Rahmen der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und den Einfluss seiner Tätigkeiten auf die Fertigung erklären.
  1. 10 Punkt 2
    das betriebliche Projektmanagement beschreiben (zB Anforderungen, Methoden).
  1. 10 Punkt 3
    als Teammitglied bei Projekten bzw. Teilprojekten nach Vorgaben des Projektmanagements mitarbeiten.
  1. 10 Punkt 4
    Bauteile, Baugruppen, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen oder Komponenten unter Anwendung unterschiedlicher innerbetriebliche Konstruktions-Software (CAD) oder andere digitale Tools zeichnen und konstruieren oder Simulationen erstellen.
  1. 10 Punkt 5
    geeignete Werk-, Hilfsstoffe und Normteile basierend gemäß den Anforderungen auswählen.
  1. 10 Punkt 6
    Anforderungen von Funktion, Fertigung, Beanspruchung und Montage bei der Konstruktion berücksichtigen.
  1. 10 Punkt 7
    Fertigungsverfahren, Fügeverfahren und Montagetechnik im Konstruktionsprozess auswählen.
  1. 10 Punkt 8
    Lösungsvarianten unter funktionalen Kriterien entwickeln, darstellen und vergleichen.
  1. 10 Punkt 9
    begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Dokumentationen, Prüfpläne) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen erstellen.
  1. 10 Punkt 10
    konstruktionsbegleitende technische Berechnungen (zB Festigkeit, Drehmoment, Reibung, einwirkende Belastungen) mit geeigneter Software oder Simulationen durchführen.
  1. 10 Punkt 11
    konstruktionsbegleitende betriebswirtschaftliche Programme anwenden.
  1. 10 Punkt 12
    Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.