BGBl. II Nr. 97/2022
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrberuf Metalltechnik
Paragraph eins,
- Absatz eins,Der Lehrberuf Metalltechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet.
- Absatz 2,Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen Grundmodul muss eines der folgenden Hauptmodule ausgebildet werden:
- Ziffer einsMaschinenbautechnik (H1)
- Ziffer 2Fahrzeugbautechnik (H2)
- Ziffer 3Metallbau- und Blechtechnik (H3)
- Ziffer 4Stahlbautechnik (H4)
- Ziffer 5Schmiedetechnik (H5)
- Ziffer 6Werkzeugbautechnik (H6)
- Ziffer 7Schweißtechnik (H7)
- Ziffer 8Zerspanungstechnik (H8)
- Absatz 3,Zur Vertiefung und Spezialisierung der Ausbildung kann unter Berücksichtigung von Paragraph eins, Absatz 4, ein weiteres Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:
- Ziffer einsAutomatisierungstechnik (S1)
- Ziffer 2Digitale Fertigungstechnik (S2)
- Ziffer 3Konstruktionstechnik (S3)
- Ziffer 4Prozess- und Projektmanagement (S4)
- Absatz 4,Folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind möglich:
Haupt- module | können kombiniert werden mit | |||||||||||
H1 | H2 | H3 | H4 | H5 | H6 | H7 | H8 | S1 | S2 | S3 | S4 | |
H1 |
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| x | x | x | x | x |
Dauer | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | |||||||
H2 |
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| x |
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Dauer | 4 | |||||||||||
H3 |
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| x |
| x |
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| x |
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Dauer | 4 | 4 | 4 | |||||||||
H4 |
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| x |
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| x |
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Dauer | 4 | 4 | ||||||||||
H5 |
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| x |
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Dauer | 4 | |||||||||||
H6 |
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| x | x | x | x | x |
Dauer | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | |||||||
H7 |
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| x | x |
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| x |
Dauer | 4 | 4 | 4 | |||||||||
H8 | x |
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| x |
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| x | x | x | x |
Dauer | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | ||||||
- Absatz 5,Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, BAG ist eine Kombination des Grundmoduls Metalltechnik und der Hauptmodule Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik oder Zerspanungstechnik mit dem Spezialmodul Additive Fertigung (Additive Manufacturing AM) des Lehrberufes Mechatronik, Mechatronik-Ausbildungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 196 aus 2019,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 195 aus 2021,, möglich.
- Absatz 6,Die Ausbildung im Modullehrberuf Metalltechnik dauert höchstens vier Jahre. In den ersten beiden Lehrjahren ist das Grundmodul zu vermitteln. Die Ausbildung im Grundmodul und im gewählten Hauptmodul dauert dreieinhalb Jahre. Wird ein weiteres Hauptmodul oder ein Spezialmodul absolviert, dauert die Lehrzeit vier Jahre. Eine Kombination von weiteren Modulen ist danach nicht mehr möglich.
- Absatz 7,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Fachfrau für Metalltechnik/Fachmann im Beruf Metalltechnik) oder auf Wunsch des Lehrlings geschlechtsneutral (Fachkraft im Beruf Metalltechnik) zu bezeichnen.
- Absatz 8,Alle ausgebildeten bzw. absolvierten Hauptmodule und Spezialmodule sind im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Berufsbild
Paragraph 2,
Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche wobei die fachlichen Kompetenzbereiche weiter in Grundmodul, Hauptmodule und Spezialmodule gegliedert sind.
Fachübergreifende Kompetenzen und Fachliche Kompetenzbereiche im Grundmodul
Paragraph 3,
- Absatz eins,Zum Erwerb der unter den Paragraphen 5 bis 12 angeführten beruflichen Kompetenzen wird für die fachübergreifenden Kompetenzbereiche und die fachlichen Kompetenzbereiche des Grundmoduls das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
- Absatz 2,Die Ausbildungsinhalte gemäß den Ausbildungszielen der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
- Absatz 3,Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen des Grundmodules angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte bis zum Ende des zweiten Lehrjahres zu vermitteln.
- Absatz 4,Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft kann |
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1.2 Lehrbetrieb und Branche |
Die Fachkraft kann |
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1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
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1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
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1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
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1.6 Zielgruppengerechte Kommunikation und zielgruppengerechtes Agieren |
Die Fachkraft kann |
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
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3.4 Informationssuche und -bewertung |
Die Fachkraft kann |
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- Absatz 5,Fachliche Kompetenzbereiche des Grundmodules:
4. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
4.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
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4.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
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4.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
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5. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
5.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
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5.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
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6. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
6.1 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
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Fachliche Kompetenzbereiche in den Hauptmodulen
Paragraph 4,
- Absatz eins,Zum Erwerb der in den jeweiligen Berufsprofilen gemäß den in den Paragraphen 5 bis 12 angeführten beruflichen Kompetenzen, welche auch die fachübergreifenden Kompetenzbereiche und die fachlichen Kompetenzbereiche des Grundmoduls umfassen, werden die jeweilig folgenden Berufsbilder der Hauptmodule in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
- Absatz 2,Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen der Hauptmodule angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte für ein Hauptmodul bis zum Ende des dreieinhalbten Lehrjahres und für zwei Hauptmodule bis zum Ende des vierten Lehrjahres zu vermitteln.
- Absatz 3,Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Metalltechnik über die in den folgenden Paragrafen (Paragraphen 5 bis 12) festgelegten beruflichen Kompetenzen.
Hauptmodul Maschinenbautechnik
Paragraph 5,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einstechnische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
- Ziffer 2Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
- Ziffer 3die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
- Ziffer 4Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
- Ziffer 5Umformtechniken (Biegen, Pressen Richten) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
- Ziffer 6Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
- Ziffer 7Bauteile oder Baugruppen auch unter Verwendung von Maschinenelementen zu Maschinen und Anlagen zusammenbauen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Inbetriebnahme beheben,
- Ziffer 8mechanische Mängel an Bauteilen, Baugruppen, Maschinen oder Anlagen finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen,
- Ziffer 9Bauteile, Baugruppen, Maschinen oder Anlagen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen, verbessern) sowie eventuelle Störungen frühzeitig erkennen.
- Ziffer 10pneumatische oder hydraulische Systeme anhand von Plänen montieren bzw. installieren und in Stand halten,
- Ziffer 11im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB Fertigungs-, Funktions- oder Mängelkontrollen durchführen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten,
- Ziffer 12bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
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Hauptmodul Fahrzeugbautechnik
Paragraph 6,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einstechnische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
- Ziffer 2Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
- Ziffer 3die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
- Ziffer 4einfache Blechabwicklungen berechnen und konstruieren,
- Ziffer 5Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen, Drehen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
- Ziffer 6Umformtechniken (Biegen, Pressen, Richten) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
- Ziffer 7Aufbauteile für Fahrzeuge mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
- Ziffer 8Aufbauteile für Fahrzeuge auch unter Verwendung von Maschinenelementen zu Fahrzeugkonstruktionen zusammenbauen und montieren, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Montage beheben,
- Ziffer 9Mängel an Fahrzeugkonstruktionen finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen,
- Ziffer 10an fertigen Fahrzeugkonstruktionen die Bremsanlage nach Vorgabe einbauen, einstellen und überprüfen,
- Ziffer 11berufsspezifische elektrische Anlagen bis 24 römisch fünf montieren, einstellen und deren Funktion überprüfen,
- Ziffer 12Mängel an berufsspezifischen elektrischen Anlagen bis 24 römisch fünf finden und beheben,
- Ziffer 13pneumatische bzw. elektropneumatische oder hydraulische bzw. elektrohydraulische Einrichtungen im Rahmen der Fahrzeugkonstruktion montieren, einstellen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme bei der Montage beheben,
- Ziffer 14Mängel an pneumatischen bzw. elektropneumatischen oder hydraulischen bzw. elektrohydraulischen Einrichtungen im Rahmen der Fahrzeugkonstruktion finden und beheben,
- Ziffer 15im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB Funktions- oder Mängelkontrollen durchführen,
- Ziffer 16bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
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Hauptmodul Metallbau- und Blechtechnik
Paragraph 7,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einstechnische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen und verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen,
- Ziffer 2Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
- Ziffer 3die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
- Ziffer 4komplexe Blechabwicklungen berechnen und konstruieren,
- Ziffer 5Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
- Ziffer 6Umformtechniken (Biegen, Pressen) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
- Ziffer 7Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
- Ziffer 8Bauteile oder Baugruppen auch unter Verwendung von Maschinenelementen zu Metallbau- und Blechkonstruktionen (zB Blechprofile, Fassadenelemente, Überdachungen, Rahmen, Türen, Fenster, Beschläge, Schlösser, Treppen, Geländer) zusammenbauen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme beheben,
- Ziffer 9Materialien für geeignete Bauanschlüsse auswählen, den Bauanschluss ausführen sowie etwaige Montagefehler erkennen und beheben,
- Ziffer 10Mängel an Metallbau- oder Blechkonstruktionen, die die Funktion beeinträchtigen können, finden und beheben,
- Ziffer 11Metallbau- oder Blechkonstruktionen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen, verbessern),
- Ziffer 12einfache Arbeiten an elektrotechnischen Modulen, pneumatischen Bauteilen, hydraulischen Bauteilen oder automatisierten Systemen durchführen (zB Bauteile austauschen).
- Ziffer 13bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
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Hauptmodul Stahlbautechnik
Paragraph 8,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einstechnische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen und verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen,
- Ziffer 2Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
- Ziffer 3die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
- Ziffer 4Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
- Ziffer 5Umformtechniken (Biegen, Richten, Pressen) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
- Ziffer 6Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
- Ziffer 7Bauteile oder Baugruppen auch unter Verwendung von Maschinenelementen zu Stahlbaukonstruktionen (zB Hallen, Vordächer, Portale, Kräne, Behälter, Tore, Tragkonstruktionen, Aufzugschächte, Überdachungen, Podeste) zusammenbauen und deren Funktion überprüfen,
- Ziffer 8Bauteile und Baugruppen für elektrische, pneumatische und hydraulische Antriebe einbauen und montieren,
- Ziffer 9im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB das Beurteilen von Qualität und Fertigungsvorgaben durchführen,
- Ziffer 10bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
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Hauptmodul Schmiedetechnik
Paragraph 9,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einstechnische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
- Ziffer 2Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
- Ziffer 3die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
- Ziffer 4Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Schweißen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
- Ziffer 5Umformtechniken (Biegen, Richten, Pressen) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
- Ziffer 6Metalle im Rahmen des Schmiede- und Wärmebehandlungsprozesses durch Wärmebehandeln, Härten, Glühen, Feuerführen und Warmmachen des Schmiedestückes manuell und maschinell bearbeiten, etwaige Fehler im Bearbeitungsprozess erkennen, deren Ursachen feststellen und beheben,
- Ziffer 7Schmiedeprodukte (wie zB für Geländer, Gitter, Tore, Türen) durch Schmieden von Hand und mit Krafthammer oder Schmiedeprodukte (wie zB Freiformschmiedestücke, Kolben-, Zug- und Kuppelstangen, gelochte Ringe, Scheiben, Wellen) durch Schmieden mit Schmiedemaschinen (zB Krafthämmer, mechanische Hämmer, hydraulische Pressen) herstellen, etwaige Abweichungen zu den Vorgaben erkennen und diese beheben,
- Ziffer 8hergestellte Bauteile zu Schmiedeprodukten zusammenbauen und deren Funktion überprüfen.
- Ziffer 9Untergründe für das Befestigen von Schmiedeprodukten beurteilen, die richtige Befestigungstechnik auswählen und anwenden oder für die jeweilige Anwendung an Schmiedeprodukten die geeigneten Befestigungsmöglichkeiten (zB Beschläge) auswählen und mit der passenden Fertigungstechnik montieren.
- Ziffer 10historische Metallarbeiten nach Vorgabe mit den geeigneten Verfahren restaurieren und konservieren sowie fachgerecht reparieren und aufarbeiten. (Kunst- und Werkzeugschmied)
- Ziffer 11im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB Beurteilen von Qualität und Fertigungsvorgaben durchführen,
- Ziffer 12bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
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Hauptmodul Werkzeugbautechnik
Paragraph 10,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einstechnische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
- Ziffer 2Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
- Ziffer 3die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
- Ziffer 4Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen, Polieren) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und computerunterstützten Werkzeugmaschinen ausführen,
- Ziffer 5Umformtechniken (Biegen, Pressen, Richten) und Urformtechniken (einfache additive Verfahren) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
- Ziffer 6für die Bedienung der computerunterstützten Werkzeugmaschinen Programme erstellen und bestehende Programme ausbessern bzw. an neue Anforderungen anpassen,
- Ziffer 7Bauteile und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
- Ziffer 8Werkzeuge und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik auch unter Verwendung von Maschinenelementen zusammenbauen, einstellen, in Betrieb nehmen, prüfen und aufgetreten Mängel beseitigen,
- Ziffer 9mechanische Mängel an Werkzeugen und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik finden, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen,
- Ziffer 10Werkzeuge und Baugruppen der Stanz-, Form- oder Gusstechnik in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen, verbessern) sowie eventuelle Störungen frühzeitig erkennen,
- Ziffer 11im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB Funktions- oder Mängelkontrollen durchführen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten,
- Ziffer 12bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
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Hauptmodul Schweißtechnik
Paragraph 11,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einstechnische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
- Ziffer 2Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
- Ziffer 3die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
- Ziffer 4Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Löten, Bohren, Schneiden, Sägen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
- Ziffer 5Umformtechniken (Biegen, Pressen, Richten) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
- Ziffer 6Vor- und Nachbereitungsarbeiten für Schweißvorgänge durchführen,
- Ziffer 7geeignete Schweißverfahren auswählen und dabei den Einfluss von verschiedenen Parametern (zB Schweißwerkstoffe, Zusatzwerkstoffe, Wärmeverhalten, Schweißstoßarten, Schweißkanten, Schweißpositionen, Witterungseinflüsse) berücksichtigen,
- Ziffer 8auf Basis der Verfahrensanweisung des jeweiligen Werkstoffes entscheiden, ob eine Vorwärmung für den jeweiligen Schweißvorgang notwendig ist,
- Ziffer 9in verschiedenen Positionen (insbesondere Wannenlage (PA), Horizontal-Vertikal (PB), Steigposition (PF) und Querposition (PC)) mit den Schweißverfahren MAG 135, WIG 141, Lichtbogenhandschweißen 111 schweißen um auftragsbezogen Produkte herzustellen,
- Ziffer 10Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren,
- Ziffer 11im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie zB Fertigungskontrollen durchführen,
- Ziffer 12bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
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Hauptmodul Zerspanungstechnik
Paragraph 12,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einstechnische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen und verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen,
- Ziffer 2Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
- Ziffer 3die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
- Ziffer 4Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen, Polieren) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und computerunterstützten Werkzeugmaschinen ausführen,
- Ziffer 5Urformtechniken (einfache additive Verfahren) mit geeigneten Maschinen ausführen,
- Ziffer 6für die Bedienung der computerunterstützten Werkzeugmaschinen Programme erstellen und bestehende Programme ausbessern bzw. an neue Anforderungen anpassen,
- Ziffer 7komplexe Bauteile sowie Bauteile mit hohen Fertigungszahlen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben.
- Ziffer 8im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie Funktions- und Mängelkontrollen durchführen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten,
- Ziffer 9bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:
7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
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Fachliche Kompetenzbereiche in den Spezialmodulen
Paragraph 13,
- Absatz eins,Zum Erwerb der in den jeweiligen Berufsprofilergänzungen gemäß den in den Paragraphen 14 bis 17 angeführten beruflichen Kompetenzen, werden die jeweilig folgenden Berufsbilder der Spezialmodule in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
- Absatz 2,Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen der Spezialmodule angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte bis zum Ende des vierten Lehrjahres zu vermitteln.
- Absatz 3,Mit dem positiven Abschluss des Spezialmodules verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Metalltechnik über die in den folgenden Paragrafen festgelegten ergänzenden beruflichen Kompetenzen.
Spezialmodul Automatisierungstechnik
Paragraph 14,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einsSensoren und Aktoren auswählen, montieren, installieren und in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
- Ziffer 2elektrohydraulische oder elektropneumatische Systeme anhand von Plänen montieren, installieren und in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
- Ziffer 3speicherprogrammierbare Steuerungen parametrieren und programmieren,
- Ziffer 4automatisierte Systeme errichten, konfigurieren, in Betrieb nehmen, prüfen und in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern),
- Ziffer 5Programme zur Steuerung von Robotern oder Cobots speichern und laden sowie einfache Programme selbst erstellen,
- Ziffer 6einfache Positionier-, Hebe- oder Greifarbeiten mit Robotern oder Cobots durchführen.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:
10. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik |
Die Fachkraft kann |
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Spezialmodul Digitale Fertigungstechnik
Paragraph 15,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einssich in der Softwaresystemlandschaft im Umfeld der digitalen Fertigung zurechtfinden und entsprechende Software oder andere digitale Anwendungen auswählen und verwenden,
- Ziffer 2Bearbeitungssimulationen für den gesamten Ablauf eines endgültigen Programms (zB anhand der Postprozessorausgabe) ausführen,
- Ziffer 3Programme zur Steuerung von Robotern oder Cobots speichern und laden sowie einfache Programme selbst erstellen,
- Ziffer 4einfache Positionier- oder Greifarbeiten mit Robotern oder Cobots durchführen.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:
10. Kompetenzbereich: Digitale Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
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Spezialmodul Konstruktionstechnik
Paragraph 16,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einsBauteile, Baugruppen, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen oder Komponenten unter Anwendung unterschiedlicher innerbetriebliche Konstruktions-Software (CAD) oder andere digitale Tools zeichnen und konstruieren oder Simulationen erstellen,
- Ziffer 2Lösungsvarianten unter funktionalen Kriterien entwickeln, darstellen und vergleichen,
- Ziffer 3begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Dokumentationen, Prüfpläne) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen erstellen,
- Ziffer 4konstruktionsbegleitende technische Berechnungen (zB Festigkeit, Drehmoment, Reibung, einwirkende Belastungen) mit geeigneter Software oder Simulationen durchführen,
- Ziffer 5konstruktionsbegleitende betriebswirtschaftliche Programme anwenden,
- Ziffer 6Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:
10. Kompetenzbereich: Konstruktionstechnik |
Die Fachkraft kann |
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Spezialmodul Prozess- und Projektmanagement
Paragraph 17,
- Absatz eins,Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
- Ziffer einsbei der Umsetzung des Produktionsmanagements mitwirken (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung, Betriebsdatenbewertung),
- Ziffer 2Fertigungsverfahren hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile beurteilen und mittels Produktionsversuchen auswählen,
- Ziffer 3die Möglichkeiten des Einsatzes weitergehender Automatisierungstechnik im Hinblick auf Effizienzsteigerung vorschlagen,
- Ziffer 4für ihm übertragene Projekte oder Teilprojekte (zB bei Produktionsversuchen, Produktionsproblemen, Neuinvestitionen) nach Vorgaben des Projektmanagements Projektpläne erstellen,
- Ziffer 5Besprechungen moderieren und Arbeitsergebnisse unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:
10. Kompetenzbereich: Prozess- und Projektmanagement |
Die Fachkraft kann |
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Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
Paragraph 30,
- Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der Paragraphen 18 bis 29 mit 1. Mai 2022 in Kraft.
- Absatz 2,Die Paragraphen 18 bis 29 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
- Absatz 3,Die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 148 aus 2011,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2018,, tritt mit Ausnahme der Paragraphen 4 bis 15 mit Ablauf des 30. April 2022 außer Kraft.
- Absatz 4,Die Paragraphen 4 bis 15 der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 148 aus 2011,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2018,, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
- Absatz 5,Lehrlinge, die am 30. April 2022 im Lehrberuf Metalltechnik ausgebildet werden, können gemäß der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 148 aus 2011,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2018,, bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) weiter ausgebildet werden.
- Absatz 6,Lehrlinge, die gemäß dieser Verordnung ausgebildet werden und deren vereinbarte Lehrzeit vor dem 1. Jänner 2024 endet oder gemäß der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 148 aus 2011,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2018,, ausgebildet werden, können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung gemäß der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 148 aus 2011,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2018,, antreten.
- Absatz 7,Lehrzeiten, die gemäß der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 148 aus 2011,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2018,, zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit gemäß dieser Verordnung zur Gänze anzurechnen.