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BGBl. I Nr. 110/2022

kundgemacht 19.07.2022 RIS↗Parlament↗
Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen geändert werden (Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG II)
Kundmachung BGBl. I Nr. 110/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 1181 § 0↗RIS↗
§ 9caufgehoben
in Kraft 01.04.1992 – 19.07.2022 · idF BGBl. Nr. 147/1992 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2022 § 9c↗RIS↗

Verkauf gegen Vorlage von Einkaufsausweisen, Berechtigungsscheinen und dergleichen

Paragraph 9 c,

Wer an Personen, die hinsichtlich der betreffenden Waren Verbraucher sind,

  1. Ziffer eins
    Einkaufsausweise, Berechtigungsscheine und dergleichen, die zu einem wiederholten Bezug von Waren berechtigen, ausgibt oder
  2. Ziffer 2
    Waren gegen Vorlage derartiger Ausweise verkauft,
kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.