Einkaufsausweise, Berechtigungsscheine und dergleichen, die zu einem wiederholten Bezug von Waren berechtigen, ausgibt oder
BGBl. I Nr. 110/2022
Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen geändert werden (Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG II)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9caufgehoben
Verkauf gegen Vorlage von Einkaufsausweisen, Berechtigungsscheinen und dergleichen
Paragraph 9 c,
Wer an Personen, die hinsichtlich der betreffenden Waren Verbraucher sind,
- Ziffer eins
- Ziffer 2Waren gegen Vorlage derartiger Ausweise verkauft,
kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.