die Erstellung von Konzepten zur Entwicklung von nicht oder gering genutzten Flächen,
BGBl. I Nr. 26/2022
Änderung des Umweltförderungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 30aneu
Gegenstand der Förderung im Rahmen des Flächenrecyclings
Paragraph 30 a,
Im Rahmen des Flächenrecyclings kann bzw. können
- Ziffer eins
- Ziffer 2Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz in Zusammenhang mit Ziffer eins, und
- Ziffer 3flächenbezogene Zusatzmaßnahmen in Umsetzung der Konzepte gemäß Ziffer eins
gefördert werden.