Absatz eins,Im Rahmen des Biodiversitätsfonds können folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Ziffer einsMaßnahmen
- Litera azum Erhalt der biologischen Vielfalt,
- Litera bzur Verbesserung und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und zur Lebensraumvernetzung und
- Litera czum Aufbau infrastruktureller Einrichtungen zur Wissensvermittlung für die breite Öffentlichkeit und zur Besucherlenkung,
- Ziffer 2der Erwerb, die Anpachtung oder die Abgeltung von Nutzungsbeschränkung von Flächen, die für den Schutz oder Verbesserung der Biodiversität in Österreich von Bedeutung sind,
- Ziffer 3Projektvorleistungen und Maßnahmen für den Aufbau eines Biodiversitätsmonitorings sowie der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen gemäß Ziffer eins,,
- Ziffer 4die Durchführung des Biodiversitätsmonitorings und der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Biodiversitäts-Strategie sowie
- Ziffer 5Projekte zur Verbesserung der Kenntnisse und der Grundlagen zu Biodiversität und Ökosystemleistungen sowie zu den Ursachen der Gefährdung und deren Reduktion.