Absatz eins,Wird über
- Ziffer einsden Inhaber einer Betriebsstätte oder eines Arbeitsortes oder
- Ziffer 2dessen verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen
eine Geldstrafe oder ersatzweise ausgesprochene Freiheitsstrafe wegen einer oder mehrerer Übertretungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2020,, rechtskräftig verhängt, sind die Bezirksverwaltungsbehörden verpflichtet zu erheben, ob die in Ziffer eins und Ziffer 2, genannten Personen oder diesen gegenständlich zuordenbare wirtschaftliche Einheiten COVID-19-Leistungen bezogen haben.