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BGBl. I Nr. 51/2022

kundgemacht 13.04.2022 RIS↗Parlament↗
Änderung des KommAustria-Gesetzes und des Digitalsteuergesetzes 2020
Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 51/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

KommAustria-Gesetz (KOG) 115 § 0↗RIS↗
§ 33eneu
in Kraft ab 01.12.2021 · idF BGBl. I Nr. 51/2022 § 33e↗RIS↗

Jugendschutz und Barrierefreiheit

Paragraph 33 e,

  1. Absatz eins,Unter dieses Förderungsziel fallen Maßnahmen im Bereich der Erhöhung des Jugendschutzes und Maßnahmen im Bereich der barrierefreien Zugänglichmachung von Inhalten.
  2. Absatz 2,Mit dem Ziel einer Erhöhung des Jugendschutzes können zur finanziellen Unterstützung der Entwicklung oder des Einsatzes von Systemen
    1. Ziffer eins
      zur Kennzeichnung, Einstufung oder Beschreibung von Inhalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen können und
    2. Ziffer 2
      der Altersverifikation oder vergleichbaren Maßnahmen der Zugangskontrolle zum Schutz vor den in Ziffer eins, bezeichneten Inhalten
    Förderungen gewährt werden.
  3. Absatz 2,Mit dem Ziel einer Erhöhung der barrierefrei zugänglichen Medieninhalte kann die barrierefreie Aufbereitung und Bereitstellung des audiovisuellen Angebots an Inhalten (einschließlich der Herstellung von barrierefreier Information im Sinne von Paragraph 2, Ziffer 4 a, AMD-G) sowie des Inhaltsangebots digitaler Ausgaben von Druckwerken und von Hörfunkinhalten finanziell unterstützt werden. Dabei können insbesondere folgende Maßnahmen gefördert werden:
    1. Ziffer eins
      Verbesserung des Zugangs zu Inhalten durch Gebärdensprache, (automatisierte) Untertitelung, Audiokommentar,
    2. Ziffer 2
      Einsatz und Entwicklung von künstlicher Intelligenz zur Herstellung der Barrierefreiheit,
    3. Ziffer 3
      Gestaltung von Applikationen zur Erleichterung oder Herstellung des barrierefreien Zugangs zu audiovisuellen Inhalten,
    4. Ziffer 4
      Herstellung barrierefreier, online bereitgestellter Sendungen,
    5. Ziffer 5
      Entwicklung barrierefreier Zugangsmöglichkeiten zum Inhalt digitaler Ausgaben von Druckwerken, wie insbesondere das Bereitstellen von Inhalten in einfacher Sprache, in leicht lesbarer Sprache sowie die Audiowiedergabe von Textinhalten,
    6. Ziffer 6
      Herstellung von Sendungen sowie Verbesserung des Zugangs zu Inhalten in einfacher Sprache.