die öffentliche Bekanntgabe gemäß Paragraph 7, der Identität der für den Verstoß verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person und der Art und des Charakters des Verstoßes;
BGBl. I Nr. 74/2022
PEPP-Vollzugsgesetz sowie Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes, des PRIIP-Vollzugsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 und des Konsumentenschutzgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP-Vollzugsgesetz) erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Maßnahmen der FMA
Paragraph 5,
Die FMA hat die Befugnis, bei Erfüllung von Tatbildern gemäß Paragraph 4, Absatz eins bis 7 folgende Maßnahmen zu verhängen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Anordnung an die für den Verstoß verantwortliche natürliche oder juristische Person, das den Verstoß darstellende Verhalten einzustellen und von einer Wiederholung abzusehen;
- Ziffer 3die Verhängung eines vorübergehenden Verbots über verantwortliche Mitglieder des Leitungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsorgans eines Rechtsträges gemäß Paragraph 2, Absatz eins, oder andere verantwortliche natürliche Personen, in Finanzunternehmen gemäß Artikel 6, Absatz eins, der Verordnung (EU) 2019/1238 Leitungsaufgaben wahrzunehmen.