Absatz eins,Der Bund leistet aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds an die Länder Mittel
- Ziffer einszum Ausgleich für Mehrausgaben der Länder und
- Ziffer 2für Mindereinnahmen im Bereich der Krankenanstalten,
die in den Jahren 2020 und 2021 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Die Mittel betragen 750 Millionen Euro und sind den Ländern bis 31. März 2022 zu überweisen.