BGBl. III Nr. 177/2023
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation-INTERPOL (ICPO-INTERPOL) über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-INTERPOL während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation-INTERPOL (ICPO-INTERPOL) über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-INTERPOL während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-Interpol während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Art. 2neu
Art. 3neu
Art. 4neu
Art. 5neu
Art. 6neu
Art. 7neu
Art. 8neu
Art. 9neu
Art. 10neu
Art. 11neu
Art. 12neu