Erstorientierung,
BGBl. II Nr. 111/2023
Grundausbildungsverordnung-BML
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressortbereiches (Grundausbildungsverordnung-BML)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Aufbau der Grundausbildung
Paragraph 5,
Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Abschnitten zusammen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2ressortinternes Basismodul,
- Ziffer 3ressortspezifische praktische Ausbildung für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppe A1/v1, zu der eine Facharbeit zu verfassen ist,
- Ziffer 4Jobrotation für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A1/v1/A2/v2,
- Ziffer 5allgemeine theoretische Ausbildung bestehend aus einem Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes,
- Ziffer 6ressortspezifische theoretische Ausbildung und
- Ziffer 7individuelle theoretische Ausbildung.