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BGBl. II Nr. 113/2023

kundgemacht 24.04.2023 RIS↗
Abwassertechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Abwassertechnik (Abwassertechnik-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 113/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Abwassertechnik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.05.2023 · idF BGBl. II Nr. 113/2023 § 1↗RIS↗

Lehrberuf Abwassertechnik

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Abwassertechnik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Absatz eins, genannten Bezeichnung anzuführen.