BGBl. II Nr. 122/2023
Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung – LF-AStV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 38neu
Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen
Paragraph 38,
Es ist dafür zu sorgen, dass Toiletten, Wasch- und Umkleideräume sowie Aufenthalts-, Bereitschafts- und Wohnräume durch andere Nutzungen (z. B. Lagerungen) nicht in ihrer Benutzbarkeit beeinträchtigt werden.