Absatz eins,In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Löschhilfen, wie Löschwasser, Löschdecken, Löschsand, Wandhydranten, tragbare Feuerlöschgeräte oder fahrbare Feuerlöscher, in ausreichender Anzahl bereitgestellt sein. Bei der Auswahl der geeigneten Löschhilfen und deren Anzahl ist insbesondere zu berücksichtigen:
- Ziffer einsdie Brandklassen der vorhandenen Einrichtungen und Materialien,
- Ziffer 2das Brandverhalten der vorhandenen Einrichtungen und Materialien,
- Ziffer 3die vorhandene Brandlast,
- Ziffer 4die Nutzungsart der Arbeitsstätte und
- Ziffer 5die Ausdehnung der Arbeitsstätte.