BGBl. II Nr. 124/2023
Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Betriebsrat und zum Zentralbetriebsrat sowie die Bestellung und Tätigkeit von Wahlvorständen und Wahlzeugen in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung – LF-BRWO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Aktives Wahlrecht bei getrennten Betriebsräten
Paragraph 7,
Werden getrennte Betriebsräte gewählt, so ist für die Wahlberechtigung auch die Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter oder Angestellte) erforderlich.