BGBl. II Nr. 145/2023
Mitteilungsverordnung 2023
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Detaillierungsgrad, Inhalt und Form der Mitteilung von nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen festgelegt werden (Mitteilungsverordnung 2023 – MitV 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Verweise
Paragraph 6,
Verweise auf das TKG 2021 beziehen sich auf dessen jeweils geltende Fassung.