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BGBl. II Nr. 150/2023

kundgemacht 22.05.2023 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Prüfungsordnung BMHS und der Schulzeitverordnung; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Prüfungsordnung BMHS und die Schulzeitverordnung geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. II Nr. 150/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Prüfungsordnung BMHS 73 § 0↗RIS↗
§ 67gneu
in Kraft ab 23.05.2023 · idF BGBl. II Nr. 150/2023 § 67g↗RIS↗

Mündliche Prüfung

Paragraph 67 g,

  1. Absatz eins,Die mündliche Prüfung umfasst
    1. Ziffer eins
      eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Englisch“ und
    2. Ziffer 2
      eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachkolloquium…“ (mit Bezeichnung der Pflichtgegenstände gemäß Absatz 2,).
  2. Absatz 2,Das Prüfungsgebiet „Fachkolloquium…“ gemäß Absatz eins, Ziffer 2, umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
    1. Ziffer eins
      den Pflichtgegenstand „Psychologie und Pädagogik“,
    2. Ziffer 2
      den Pflichtgegenstand „Soziale Handlungsfelder“,
    3. Ziffer 3
      den Pflichtgegenstand „Somatologie und Pathologie“,
    4. Ziffer 4
      den Pflichtgegenstand „Einführung in Pflege, Hygiene und Erste Hilfe“,
    5. Ziffer 5
      eine Kombination der Pflichtgegenstände gemäß Ziffer eins, 2, 3, oder 4 mit dem Pflichtgegenstand „Fachpraxis während des Unterrichtsjahres“, sofern eine Fachpraxis im sozialen Berufsfeld im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden absolviert wurde, oder
    6. Ziffer 6
      eine Kombination der Pflichtgegenstände gemäß Ziffer eins, 2, 3, oder 4 mit einem zweiten Pflichtgegenstand.
  3. Absatz 3,Für die Kombination von Pflichtgegenständen gemäß Absatz 2, Ziffer 6, hat die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb der ersten drei Wochen der letzten Schulstufe alle geeigneten Gegenstandskombinationen durch Anschlag in der Schule bekannt zu machen.