Bei geschützten Kunden gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 20 a, Litera a, GWG 2011: Anzahl der Zählpunkte;
BGBl. II Nr. 151/2023
Nachweise sowie Überprüfung des Gasversorgungsstandards für geschützte Kunden in Österreich
Verordnung des Vorstands der E-Control über die Nachweise sowie die Überprüfung des Gasversorgungsstandards für geschützte Kunden in Österreich
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Überprüfung der Einhaltung der Standards
Paragraph 3,
Zur Überprüfung der Einhaltung der gemäß Paragraph 121, Absatz 5, GWG 2011 normierten Standards sind von Versorgern geschützter Kunden jährlich zum 31. August für den folgenden Winter (Erhebungszeitraum 1. Oktober bis 31. März) an die Regulierungsbehörde folgende Daten zu übermitteln:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Bei geschützten Kunden gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 20 a, Litera b, GWG 2011: Anzahl der Zählpunkte;
- Ziffer 3Bei geschützten Kunden gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 20 a, Litera c, GWG 2011: Anzahl der Zählpunkte und letztjähriger monatlicher Gasverbrauch im jeweiligen Monat je Fernwärmeanlage, in dem Ausmaß, in dem sie Wärme an geschützte Fernwärmekunden liefert, sowie das jeweilige kurzfristige Substitutionspotential.