BGBl. II Nr. 185/2023
Landeslehrer-Controllingverordnung 2023 sowie Änderung der Landeslehrer-Controllingverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Landeslehrer-Controllingverordnung 2023 erlassen und die Landeslehrer-Controllingverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Personenbezogene Bezeichnungen
Paragraph 9,
Soweit in dieser Verordnung sowie in der Anlage auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechtsformen in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.