BGBl. II Nr. 189/2023
Änderung der Klimabonus-Abwicklungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Klimabonus-Abwicklungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3geändert
II. Abwicklungsgrundlagen
Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung des Klimabonus
§ 3.
Die Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzung des § 2 KliBG für die Gewährung des Klimabonus erfolgt auf Grundlage der vonseiten der gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 bis 3 KliBG zuständigen Stellen übermittelten Daten durch die BMK.