BGBl. II Nr. 189/2023
Änderung der Klimabonus-Abwicklungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Klimabonus-Abwicklungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
Auszahlung des Klimabonus auf ein Bankkonto
§ 8.
(1) Sofern der BMK aufgrund der gemäß § 5 Abs. 1 KliBG übermittelten Daten vollständige und aktuelle Kontodaten der anspruchsberechtigten Person vorliegen, hat eine Überweisung des Klimabonus auf Bankkonten im Inland oder im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu erfolgen.
(2) Die Zahlungen nach Abs. 1 wirken für die Zwecke des Klimabonus schuldbefreiend.