BGBl. II Nr. 206/2023
Festsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Festsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Jedem Mitglied der Regulierungskommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 120 Euro für jede angefangene halbe Stunde.