BGBl. II Nr. 206/2023
Festsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Festsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Jedem Mitglied der Regulierungskommission, das nicht stimmberechtigt ist, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 60 Euro für jede angefangene halbe Stunde.