BGBl. II Nr. 215/2023
Änderung der Verordnung betreffend Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
§ 5.
(1) Die Verordnung ist erstmals auf Leistungen anzuwenden, für die das Entgelt ab dem 1. Jänner 2002 geleistet wird.
(2) § 1 Abs. 1 Z 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 215/2023 ist erstmals auf Leistungen anzuwenden, für die das Entgelt ab dem 1. August 2023 geleistet wird.