Absatz eins,Treten öffentliche Auftraggeber gemäß Paragraph 4, Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,, als Förderwerber auf, müssen sie die Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge nachweisen.
BGBl. II Nr. 231/2023
Änderung der Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Änderung der Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3gneu
Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Paragraph 3 g,
- Absatz 2,Gebietskörperschaften und Einrichtungen im Eigentum von Gebietskörperschaften müssen im Zusammenhang mit Paragraph 20, Absatz 5, BVergG 2018 den Nationalen Aktionsplan zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung einhalten.
- Absatz 3,Werden die erbrachten Leistungen im Projekt nicht auf Basis tatsächlich getätigter Ausgaben, sondern mittels vereinfachter Kostenoptionen abgerechnet, entfällt die Verpflichtung gemäß Absatz eins,
- Absatz 4,Werden Verstöße gegen die Bestimmungen des Vergaberechts festgestellt, hat die Sanktionierung nach Beurteilung der Verhältnismäßigkeit (Schwere, Ausmaß, Dauer und Häufigkeit) unter Berücksichtigung der Leitlinien der Kommission für die Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der Union finanzierte Ausgaben anzuwenden sind, zu erfolgen.