Absatz eins,Das Bundesministerium für Finanzen bekennt sich zu einer gesamthaften Ausbildung als wichtige Personalentwicklungsmaßnahme, welche theoretische und praktische Qualifizierungsmaßnahmen umfasst, die mit der Grundausbildung beginnen und mit der Absolvierung von spezifischen Funktionsausbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen kontinuierlich fortgesetzt werden. Die unterschiedlichen fach- und fachunabhängigen Ausprägungsstufen werden anhand definierter Anforderungen regelmäßig vertieft und gefestigt.
BGBl. II Nr. 234/2023
Grundausbildungsverordnung-BMF
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches (Grundausbildungsverordnung-BMF)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Ziele der Grundausbildung
Paragraph 2,
- Absatz 2,Die Ziele der Grundausbildung sind
- Ziffer einsdie Auseinandersetzung mit den strategischen Zielsetzungen des Ressorts sowie die Vermittlung von Kenntnissen der Organisationsgrundlagen und Kultur einschließlich der Grundsätze des Diversity Managements und den Grundzügen des Dienstrechts;
- Ziffer 2der Erwerb von theoretischem und praxisorientiertem Grund- und Überblickswissen zur Erreichung der für die Arbeitsplätze in den jeweiligen Verwaltungszweigen (Steuer, Zoll, Allgemeiner Dienst, Finanzprokuratur) definierten fachlichen, digitalen und fachunabhängigen Basisanforderungen, der dafür erforderlichen Arbeitstechniken sowie darüber hinaus
- Ziffer 3der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten zum Transfer der theoretischen Inhalte in die berufliche Praxis (Umsetzungskompetenz).