Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 242/2023

kundgemacht 18.08.2023 RIS↗
Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über die Festlegung des Formats, der Struktur und der Gliederung des standardisierten Berichtswesens für Energieaudits und Managementsysteme bei verpflichteten Unternehmen (Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung – EEff-SKV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 242/2023× zu EEff-SKV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung (EEff-SKV) neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 19.08.2023 · idF BGBl. II Nr. 242/2023 § 4↗RIS↗

Energieverbrauch

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Die Angaben für jeden eingesetzten Energieträger gemäß Anhang haben im standardisierten Kurzbericht für jedes verpflichtete Unternehmen hinsichtlich
    1. Ziffer eins
      Bruttojahresenergieverbrauch,
    2. Ziffer 2
      Jahresabgabe von Energiemengen sowie
    3. Ziffer 3
      Nettojahresenergieverbrauch
    4. Sub-Litera, z, u
      erfolgen.
  2. Absatz 2,Der Bruttojahresenergieverbrauch ist jene Energiemenge, bewertet nach dem Energiegehalt, die von Dritten bezogen, aus Abfällen gewonnen oder der Umwelt entnommen wird. Jene aus der Umwelt entnommene Energiemenge umfasst insbesondere
    1. Ziffer eins
      die Förderung von fossilen Rohstoffen,
    2. Ziffer 2
      die Gewinnung von biogenen Energieträgern, deren Ziel die energetische Verwertung ist,
    3. Ziffer 3
      die Erzeugung von Strom oder Wärme aus Sonnenenergie, Windenergie oder Wasserkraft und
    4. Ziffer 4
      die Entnahme von Wärme aus dem Boden oder der Umgebung.
  3. Absatz 3,Abgegebene Energiemengen sind jene Energiemengen, die an natürliche oder juristische Personen entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden. Nicht davon umfasst sind jene Energiemengen, die an die Umwelt verlorengehen.
  4. Absatz 4,Der Nettojahresenergieverbrauch ist jene Energiemenge, bewertet nach dem Energiegehalt, die bei der Umwandlung von Energie verloren geht oder endverbraucht wird, und berechnet sich aus dem Bruttojahresenergieverbrauch abzüglich abgegebener Energiemengen.