Wesentlicher Energieverbrauchsbereich, in dem der Großteil der Energieeinsparung erreicht werden kann;
BGBl. II Nr. 242/2023
Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über die Festlegung des Formats, der Struktur und der Gliederung des standardisierten Berichtswesens für Energieaudits und Managementsysteme bei verpflichteten Unternehmen (Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung – EEff-SKV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Relevante Energieeffizienzmaßnahmen
Paragraph 8,
Bei den relevanten Energieeffizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind im standardisierten Kurzbericht die folgenden Informationen anzugeben:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Nutzungskategorie gemäß Paragraph 6, Absatz 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht werden kann;
- Ziffer 3jährliches Energieeinsparpotenzial der Energieeffizienzmaßnahme je Energieträger in kWh pro Jahr;
- Ziffer 4Investitionskosten der Energieeffizienzmaßnahme in Euro;
- Ziffer 5jährliche Energiekosteneinsparung der Energieeffizienzmaßnahme in Euro pro Jahr;
- Ziffer 6angewandtes Verfahren zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere Darlegung, ob ein dynamisches Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren angewendet wurde.