Wesentlicher Energieverbrauchsbereich, in dem der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
BGBl. II Nr. 242/2023
Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über die Festlegung des Formats, der Struktur und der Gliederung des standardisierten Berichtswesens für Energieaudits und Managementsysteme bei verpflichteten Unternehmen (Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung – EEff-SKV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen
Paragraph 9,
Zu den umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind im standardisierten Kurzbericht die folgenden Informationen bezogen auf den Zeitraum der letzten vier Jahre anzugeben:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Nutzungskategorie gemäß Paragraph 6, Absatz 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
- Ziffer 3jährliche Energieeinsparung je Energieträger in kWh pro Jahr;
- Ziffer 4getätigte Investitionskosten der Energieeffizienzmaßnahme in Euro;
- Ziffer 5jährliche Energiekosteneinsparung in Euro pro Jahr.