vor dem 1. September 2023 begonnen wurde und
BGBl. II Nr. 249/2023
Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend fachzahnärztliche Ausbildungen und Qualifikationen in der Kieferorthopädie (Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung – KFO-AV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Ausbildung in der Kieferorthopädie
Paragraph 7,
Eine kieferorthopädische Ausbildung gemäß Paragraph 6, Ziffer 2, ist eine postpromotionelle Aus-, Weiter- oder Fortbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie, die
- Ziffer eins
- Ziffer 2mindestens 36 ECTS-Punkte im Rahmen einer universitären Aus- oder Weiterbildung oder das Fortbildungsdiplom Kieferorthopädie der Österreichischen Zahnärztekammer umfasst.