BGBl. II Nr. 250/2023
Verordnung über die Klimabonus-Regionalkategorisierung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend die Zuordnung der Hauptwohnsitze für den Regionalausgleich nach § 4 Abs. 4 Klimabonusgesetz (Verordnung über die Klimabonus-Regionalkategorisierung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Zuordnung der Hauptwohnsitze
Paragraph 2,
Die Anlage zu dieser Verordnung enthält die Zuordnung der Hauptwohnsitze zu einer Kategorie des Regionalausgleichs auf Ebene der Gemeinde, in welcher die Hauptwohnsitze jeweils gelegen sind. Diese Zuordnung bestimmt die Höhe des jeweiligen Regionalausgleichs gemäß Paragraph 4, Absatz eins, KliBG.