„Clearingentgelt“ das vom Bilanzgruppenverantwortlichen nach den Grundsätzen des Paragraph 89, GWG 2011 an den Bilanzgruppenkoordinator zu leistende Entgelt;
BGBl. II Nr. 275/2023
Erdgas-Clearingentgelt-Verordnung 2023
Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der das Clearingentgelt für die Erfüllung der Aufgaben eines Bilanzgruppenkoordinators im Erdgasbereich festgesetzt wird (Erdgas-Clearingentgelt-Verordnung 2023)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Begriffsbestimmungen
Paragraph 2,
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
- Ziffer eins
- Ziffer 2„entgeltpflichtiger Verbrauchsumsatz“ die Summe der Verbrauchswerte auf der Sollseite einer Bilanzgruppe;
- Ziffer 3„entgeltpflichtiger Handelsumsatz“ den Gesamtenergieumsatz abzüglich dem entgeltpflichtigen Verbrauchsumsatz einer Bilanzgruppe.