BGBl. II Nr. 321/2023
Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über die technische Machbarkeit und kosteneffiziente Durchführbarkeit bei der individuellen Verbrauchserfassung (Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung – EEff-IVEV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
3. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung
Paragraph 7,
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.